Für Züchter

Was ist eine ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung?
Das Ziel ophthalmologischer Vorsorgeuntersuchungen ist es, vererbte Augenerkrankungen zu erkennen. Dabei handelt es sich um eine umfassende augenärztliche Untersuchung, sodass auch andere, nicht vererbte Veränderungen festgestellt werden können.
Was zählt zu den vererbten Augenerkrankungen?
Veränderungen, die:
- bei bestimmten Rassen häufiger auftreten als bei anderen (z. B. vererbte Linsenluxation bei Terriern)
- innerhalb einer Rasse bei verwandten Tieren häufiger auftreten
- ein charakteristisches Erscheinungsbild und eine charakteristische Lokalisation aufweisen (z. B. befindet sich die Aderhauthypoplasie bei Collies stets temporal zur Papille)
- einen charakteristischen Zeitpunkt des Auftretens und einen charakteristischen Verlauf zeigen
Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Großteil dieser Veränderungen der genaue Erbgang nicht bekannt ist.
Wer darf eine ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung durchführen?
Derzeit darf in unserem Land jeder Tierarzt eine ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dennoch wäre es ideal, wenn diese Untersuchung nur von denjenigen durchgeführt würde, die über die entsprechenden augenärztlichen Instrumente und Kenntnisse verfügen.
Welche Arten von ophthalmologischen Vorsorgeuntersuchungen gibt es in Ungarn?
In Ungarn besteht die Möglichkeit einer Untersuchung durch ordentliche Mitglieder der Kleintier-Ophthalmologie-Gesellschaft (http://kisallatszemeszet.hu/szemeszeti-szurovizsgalatok/) sowie eine ECVO-Augenuntersuchung.
Was bedeutet eine ECVO-Untersuchung?
Eine ECVO-Augenuntersuchung (European College of Veterinary Ophthalmologists) dürfen nur Tierärzte durchführen, die in einer mehrstufigen Prüfung vor einem internationalen Gremium ihre Fachkenntnisse nachgewiesen haben. (https://www.ecvo.org/media/examiners_in_other_countries.pdf)
Ich bin die einzige Person in Ungarn, die diese Prüfung abgelegt hat.
Wem wird die ECVO-Untersuchung empfohlen?
Westlich von uns wird in der Regel für die Zuchtbucheintragung ein Zeugnis der Augenuntersuchung verlangt, wobei fast ausschließlich Untersuchungen anerkannt werden, die von einem ECVO-Panellisten durchgeführt wurden. Wer sein Tier also in diesen Ländern zur Zucht anmelden oder decken lassen möchte, dem wird diese Untersuchung unbedingt empfohlen.
Kann der Untersucher ein Tier aufgrund der Untersuchung von der Zucht ausschließen?
Nein. Es ist wichtig zu betonen, dass die Person, die die ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung durchführt, keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern lediglich eine Empfehlung aussprechen kann. Die endgültige Entscheidung muss der Zuchtorganisation obliegen – sie muss festlegen, welche Tiere mit welchem Belastungsgrad zur Zucht zugelassen und welche ausgeschlossen werden.
Welche Empfehlungen können ausgesprochen werden?
- Von der Zucht mit dem betroffenen Tier wird abgeraten, wenn die Veränderung nachweislich vererbt ist und/oder die Sehkraft bzw. eine andere Funktion des Auges erheblich beeinträchtigt (z. B. progressive Retinaatrophie).
- Ist die Veränderung vermutlich vererbt, verursacht jedoch kein Sehproblem und beeinträchtigt auch keine andere Funktion des Auges, kann das Tier weiterhin zur Zucht eingesetzt werden – denn würde man jeden betroffenen Hund ausschließen, würde dies den Genpool erheblich einschränken und damit das Risiko neuer Probleme erhöhen.
Kann ein Gentest die klinische Untersuchung ersetzen?
Leider nur sehr selten. Im Verhältnis zur großen Zahl an Erkrankungen, von denen bekannt ist, dass sie vererbt werden, ist der genaue Erbgang nur bei sehr wenigen bekannt. Viele Labore bieten Kombinationstests an, die mehrere Erkrankungen gleichzeitig untersuchen; dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Erkrankung durch mehrere Mutationen verursacht werden kann. Zudem kann es vorkommen, dass die betreffende Rasse von einer bestimmten Erkrankung gar nicht betroffen ist, sodass ein negatives Ergebnis zwar gut aussieht, aber keinerlei Aussagekraft besitzt. Bevor Sie einen Gentest anfordern, vergewissern Sie sich, ob die betreffende Erkrankung bei der jeweiligen Rasse überhaupt vorkommt und, falls ja, ob der betroffene Genabschnitt bekannt ist (https://www.ecvo.org/hereditary-eye-diseases/ecvo-manual/chapter-9-breeds-dogs.html).
Warum haben wir das einheitliche Untersuchungsformular eingeführt?
In Ungarn gibt es zwar Rassen, bei denen eine ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung verpflichtend ist, dennoch wurde bislang weder ein einheitliches Untersuchungsformular noch eine verbindliche Geräteausstattung eingeführt.
Nach dem Vorbild der ECVO-Augenuntersuchung (European College of Veterinary Ophthalmology) hat die Ungarische Kleintier-Ophthalmologie-Gesellschaft Anfang 2019 ein einheitliches, online ausfüllbares Untersuchungsformular eingeführt, dem auch eine Datenbank zugeordnet ist, sodass wir in Kürze Auswertungen zur Belastung einzelner in Ungarn vorkommender Rassen liefern können. Ebenfalls nach den ECVO-Untersuchungsrichtlinien haben wir eine Liste der für die Untersuchung unbedingt erforderlichen augenärztlichen Instrumente festgelegt. Jedes Mitglied, das ophthalmologische Vorsorgeuntersuchungen durchführt, muss über folgende Geräte verfügen: ein direktes Ophthalmoskop, ein binokulares Spaltlampen-Biomikroskop mit mindestens 10-facher Vergrößerung, ein indirektes Ophthalmoskop mit den dazugehörigen Vergrößerungslinsen, ein Tonometer (Augeninnendruckmessgerät) sowie eine Gonioskopielinse. All diese Instrumente sind für eine gründlich durchgeführte ophthalmologische Vorsorgeuntersuchung unverzichtbar.
Die Kontaktdaten der Kollegen, die ophthalmologische Vorsorgeuntersuchungen durchführen, finden Sie hier: http://kisallatszemeszet.hu/szemeszeti-szurovizsgalatok/
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